Information Schülerakte

August 21, 2024 9:18 am

Information zum Anlegen einer Schülerakte

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
mit dem erstmaligen Besuch einer hessischen Schule wird für jede Schülerin bzw. für jeden Schü­ler eine Schülerakte angelegt. In dieser Akte werden zunächst die auf dem Stammblatt ausge­druckten Daten erfasst. Nach und nach werden im Fortgang der Schullaufbahn die Daten zu den Leistungen und den erreichten Abschlüssen ergänzt. Die Datenaufzeichnung erfolgt sowohl in elektronischer Form in der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) sowie auch in Form einer Schü­lerakte in Papierform. Bei einem Schulwechsel wird die Schülerakte und die Zugriffsberechtigung zu den Daten auf die aufnehmende Schule übertragen.

Die Datenerhebung und die weitere Datenverarbeitung ist in § 83 des Hessischen Schulgesetztes und in der aktualisierten Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Schulen und Schulaufsichtsbehörden vom 01.12.2013 (ABI. 763) dargestellt. In dieser Verord­nung finden Sie auch einen Überblick darüber, welche Daten grundsätzlich in der Schule gespei­chert werden dürfen und wie lange sie aufbewahrt werden müssen. Sie haben das Recht, nach Anmeldung, das Verzeichnis von den Verarbeitungstätigkeiten an der Valentin-Grundschule gern. Art 30 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – Stand Juli 2024 sowie die Schülerakte einzusehen.

Die Einsichtnahme beantragen Sie bitte bei der Schulleitung.